Streuobstwiesen am Wegesrand: Wem gehören die Äpfel?

Im Oktober riecht meine Lieblingsrunde nach Most. Der Weg führt zwischen alten, knorrigen Apfelbäumen hindurch, und im Gras liegen so viele Äpfel, dass man aufpassen muss, nicht auf einem auszurutschen. Jedes Jahr frage ich mich, wem diese Bäume eigentlich gehören und ob man sich einfach einen Apfel nehmen darf. Die Antwort ist komplizierter, als man denkt, und sie hat viel mit der Geschichte dieser Landschaft zu tun.

Streuobstwiese mit knorrigen Apfelbäumen neben einem Feldweg, Fallobst im Gras, ein unscharfer Finger im Bildrand.
Alte Streuobstwiese mit knorrigen Apfelbäumen neben einem Feldweg, Fallobst im Gras, ein unscharfer Finger im Bildrand.

Was eine Streuobstwiese ist

Als Streuobstwiese bezeichnet man eine Wiese, auf der hochstämmige Obstbäume locker verstreut stehen, meist verschiedene Arten und Sorten durcheinander: Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Kirschen, Walnüsse. Unter den Bäumen wird gemäht oder Vieh geweidet. Das unterscheidet sie von einer Obstplantage mit niedrigen Bäumen in engen Reihen. Die hohen Stämme haben einen praktischen Grund: Unter den Ästen konnte man mähen, und Kühe oder Schafe kamen nicht an die Früchte.

Der Begriff selbst ist erstaunlich jung und setzte sich erst im 20. Jahrhundert durch. Die Landschaft dahinter ist viel älter.

Obstbäume als Landespolitik

Im 18. und 19. Jahrhundert förderten viele Landesherren den Obstbau gezielt. Obst sollte die Vorratskammern füllen und Einnahmen bringen. In manchen Gegenden gab es Vorschriften, nach denen junge Paare oder neue Hofbesitzer Obstbäume pflanzen sollten. Pfarrer und Lehrer verbreiteten neue Sorten, Baumschulen entstanden, und es erschienen dicke Sortenbücher.

Auch die Landstraßen wurden mit Obstbäumen bepflanzt. Die Bäume spendeten Schatten, markierten den Straßenverlauf und brachten Geld: Die Ernte an den Straßen wurde vielerorts versteigert. Wer heute an einer alten Landstraße läuft, sieht manchmal noch die Reste solcher Alleen, einzelne Birnbäume in regelmäßigem Abstand, die von dieser Zeit erzählen. Manche dieser Straßen sind dieselben, an denen auch steinerne Entfernungssäulen stehen.

Rodung und Wiederentdeckung

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gingen die Bestände stark zurück. Die Pflege hoher Bäume war mühsam, das Obst aus Plantagen billiger, und neue Baugebiete und Straßen brauchten Platz. Es gab sogar Zeiten, in denen das Roden von Hochstämmen gefördert wurde. Erst seit den 1980er-Jahren wächst das Bewusstsein, dass mit den Wiesen auch alte Sorten und eine besondere Tier- und Pflanzenwelt verschwinden. Naturschutzverbände, Gemeinden und Mostereien setzen sich seitdem für den Erhalt ein. 2021 wurde der Streuobstanbau in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Darf man sich einen Apfel nehmen?

Hier wird es ernst. Auch wenn ein Baum mitten in der Landschaft steht und die Äpfel ungenutzt im Gras verfaulen, gehören sie jemandem: dem Eigentümer der Wiese, der Gemeinde oder einem Pächter. Früher gab es den Begriff „Mundraub“ für das Wegnehmen von Lebensmitteln in geringer Menge zum sofortigen Verzehr. Als eigener Straftatbestand wurde er 1975 abgeschafft. Wer heute fremdes Obst pflückt, nimmt rechtlich gesehen fremdes Eigentum, auch wenn es nur ein Apfel ist.

Das gelbe Band

In vielen Gemeinden gibt es inzwischen Aktionen mit einem gelben Band: Bäume, an denen ein gelbes Band hängt, dürfen von allen abgeerntet werden, in haushaltsüblichen Mengen. Wer unsicher ist, fragt besser bei der Gemeinde oder lässt die Äpfel hängen.

Unterwegs essen, früher und heute

Für mich gehört die Streuobstwiese zu den schönsten Abschnitten im Herbst, gerade weil sie zeigt, wie eng Landschaft und Essen früher verbunden waren. Bauern, Wanderer und Fuhrleute aßen, was am Weg wuchs und was ihnen gehörte, oder was man ihnen gab. Was Läufer vor hundert Jahren unterwegs bekamen, habe ich im Beitrag über Brot, Wein und Rohei zusammengetragen. Und wo es früher Wasser für Reisende gab, steht im Text über alte Laufbrunnen.

Quellen und zum Weiterlesen

  • Deutsche UNESCO-Kommission: Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes, Eintrag „Streuobstanbau“ (2021).
  • Bundesamt für Naturschutz: Informationen zu Streuobstwiesen als Lebensraum.
  • Landwirtschaftsministerien einzelner Länder und Gemeinden: Informationen zur Aktion „Gelbes Band“.